Nachbarschaftshelfer*innen erhalten eine Aufwandsentschädigung, die den Steuerfreibetrag gemäß § 3 Nr. 36 Einkommenssteuergesetz nicht überschreiten darf. Empfohlen wird eine Vergütung von maximal 10 Euro pro Stunde. Die Abrechnung erfolgt über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.
Wir unterstützen Sie bei der Registrierung bei der Pflegekasse.
Rotkreuzhaus, Seminarraum 1
Dammstraße 32, 07749 Jena
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