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Kurzzeitpflege

DRK-Kreisverband Jena-Eisenberg-Stadtroda e.V.: Cornelia Wetzig, Pflegedienstleitung der Kurzzeitpflege in Eisenberg

Kontakt

DRK Kurzzeitpflege Eisenberg

Einrichtungs- und Pflegedienstleiterin
Cornelia Wetzig

Waldkliniken Eisenberg
Klosterlausnitzer Straße 81
07607 Eisenberg

Tel. 036691 26 48 99

kurzzeitpflege.eisenberg@drk-jena.de

Temporäre Pflege mit hohem Anspruch

Wenn die Pflege zuhause oder nach einem Krankenhausaufenhalt vorübergehend nicht möglich ist, bildet der zeitweise Aufenthalt in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung eine sinnvolle Alternative.

Wer als pflegender Angehöriger eine Auszeit vom anstrengenden Pflegealltag braucht oder die Pflege des hilfsbedürftigen Familienmitgliedes aufgrund einer Krisensituation vorübergehend nicht selbst übernehmen kann, wird durch die Möglichkeit der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege entlastet.

Auch für Pflegebedürftige selbst, die nach einem Krankenhausaufenthalt nicht direkt in das eigene Zuhause zurückkehren können oder eine Übergangsphase überbrücken müssen, ist die Kurzzeitpflege in entsprechend zugelassenen vollstationären Pflegeheimen und Kurzzeitpflegeeinrichtungen eine gute Lösung.

Das Deutsche Rote Kreuz bietet diese temporäre Pflegeform in der Kurzzeitpflegeeinrichtung in den Waldkliniken Eisenberg an.

Kurzzeitpflege Eisenberg

Als erfahrener Anbieter sozialer Dienstleistungen mit bedarfsgerechten Wohn- und Versorgungsformen für ältere Menschen offeriert der DRK-Kreisverband eine solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtung mit 18 Plätzen in den Waldkliniken Eisenberg.

Ein Team von 15 Mitarbeitern betreut hier Menschen, die kurzfristig auf pflegerische Hilfe angewiesen sind. Dazu zählen nicht nur Senioren, die nach einer Krankenhaus-Behandlung entlassen werden oder auf einen Reha-Platz warten, sondern auch Pflegebedürftige, um dessen Wohlergehen sich Angehörige zu Hause kümmern, die Versorgung aber vorrübergehend nicht im erforderlichen Umfang sichergestellt werden kann.

In der neuen Einrichtung erhalten Pflegebedürftige eine befristete Rund-um-die-Uhr-Betreuung. So können pflegende Angehörige entlastet, bzw. Phasen, in denen keine Pflege und Betreuung gewährleistet ist, überbrückt werden. Durch die persönliche Atmosphäre, eine kompetente fachliche Beratung sowie eine enge Verzahnung der umfangreichen DRK-Angebote wird ein unterstützender Beitrag für eine langfristige häusliche Versorgung geleistet. Die enge Zusammenarbeit und Vernetzung mit dem Waldklinikum sind zudem ein großes Plus.

Um den Gästen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten, gibt es neben der professionellen pflegerischen Versorgung und persönlichen Zuwendung auch eine individuelle Alltagsbegleitung sowie ein abwechslungsreiches Freizeitangebot. Die geräumigen Doppelzimmer mit eigenem Bad sind hell und gemütlich eingerichtet. Der großzügige Gemeinschaftsraum unterstreicht die Wohnatmosphäre und fördert die Geselligkeit. Ein gut strukturierter Tagesablauf soll für körperliches und seelisches Wohlbefinden sorgen und helfen, Fähigkeiten und Ressourcen zu erhalten, auszubauen oder zu reaktivieren.

Anspruch auf Kurzzeitpflege haben alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2-5 sowie Menschen, die durch eine Krankheit plötzlich pflegebedürftig sind und Kurzzeitpflege benötigen. Das Angebot kann für maximal acht Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Die Pflegekasse übernimmt hierbei die Kosten in Höhe von 1.774 Euro. Der Betrag kann sich durch nicht genutzte Mittel der Verhinderungspflege verdoppeln.

Wenn Sie Bedarf an einer Kurzzeitpflege haben, dann melden Sie sich bitte bei uns!

  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    Anspruch auf Kurzzeitpflege haben alle pflegebedürftigen Menschen ab einem anerkannten Pflegegrad 2 und Menschen mit kurzzeitiger Pflegebedürftigkeit aufgrund akuter Erkrankungen gemäß SGB XI und SGB V § 39c.

  • Wie hoch sind die Kosten?

    Damit Betroffene diese Form der Pflege nutzen können, bietet die Pflegekasse eine Beteiligung an den Pflegekosten von bis zu 1.774 Euro an. Mit diesem Geld können die anfallenden Kosten in der Regel beglichen werden. Das Geld, das die Pflegekasse zur Verfügung stellt, deckt nur die reinen Pflegekosten ab. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung sind selbst zu tragen.

  • Wie lange gewährt der Anspruch?

    Die Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung ist zeitlich auf 56 Tage (acht Wochen) pro Kalenderjahr begrenzt. Wird sie mit der Verhinderungspflege kombiniert, dann ist der Bezug von Pflegeleistungen bis zu 14 Wochen möglich.