Unsere pädagogische Betreuung und Begleitung wird in Form einer Wohngruppe gemäß § 34 SGB (i.V. mit § 27 SGBVII), § 41 i.V. mit § 34 SGB VIII angeboten.
Die Gruppe umfasst maximal 10 Plätze, davon sind bis zu 2 Plätze gemäß § 35a SGB VIII möglich. Wesentliches Umsetzungskriterium ist das Vorhandensein der personellen Möglichkeiten des Teams.
In der Einrichtung werden Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis zum vollendeten 17. Lebensjahr betreut. Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund.
Im Regelbetrieb der Einrichtung sind weder Inobhutnahme (§42 SGB VIII) noch Verselbstständigung (§41 SGB VIII) vorgesehen.
In Ausnahmefällen und in enger Absprache mit Jugendämtern, können bei vorhandenen räumlichen und personellen Kapazitäten maximal 1-2 Plätze zur Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) genutzt werden.
Hat das aufgenommene Kind /der Jugendliche Geschwister, die auch nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie verbleiben können, so ist eine Aufnahme von Geschwisterkindern grundsätzlich möglich.
Die Einrichtung stellt die schutzbedürftigen Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt und achtet auf eine ausgewogene und pädagogisch leistbare Zusammensetzung der Bewohnergruppe.